1. Diese Vertragsbedingungen zwischen den Vertragspartnern erlangen Gültigkeit, wenn eine mündliche, telefonische oder schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt.
  2. Alle angegebenen Preise inkl. MWST.
  3. Reisebetreuer-Tätigkeiten eines Fremdenführers (§ 126 Abs 4 GewO), insbesondere Transfers, sind zu behandeln wie Führungen.
  4. Der Auftraggeber hat dem Fremdenführer keine Stornogebühr zu bezahlen, wenn das Storno schriftlich bis spätestens 14 Tage (beim Fremdenführer einlangend) vor dem Führungstermin erfolgt. Storniert der Auftraggeber zwischen 14 und 3 Tagen vor dem vereinbarten Führungstermin, so ist als Stornogebühr die Hälfte des vereinbarten Führungsentgeltes zu bezahlen. Storniert der Auftraggeber weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Führungstermin, so ist das volle vereinbarte Entgelt zu bezahlen. Stornierungstag und vereinbarter Führungstag zählen für die Fristberechnung dazu. Die hier genannten Stornogebühren sind pauschalierte Pönalbeträge, die unabhängig vom Verschulden oder einem eingetretenen Schaden zu bezahlen sind. Die Stornogebühr ist gesondert für jede einzelne abgesagte Führung zu entrichten.
  5. Wartezeiten – Im Falle der Verspätung des Kunden ist der Fremdenführer verpflichtet, 1/2 Stunde am vereinbarten Treffpunkt auf den Kunden zu warten. Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, 15 Minuten auf den Fremdenführer zu warten. Die Wartezeit wird, jeweils in die Führungsdauer eingerechnet.
  6. Verhinderung – Der Fremdenführer verpflichtet sich, im Falle einer unvermeidbaren Verhinderung einen fachlich gleichwertigen befugten Ersatz zu vermitteln. Darüber ist der Auftraggeber tunlichst zu informieren.
  7. Die Bezahlung erfolgt bar nach Leistungserbringung, per Kreditkarte oder gleich nach Rechnungslegung abzugsfrei. Bei Bezahlung Überweisungen können bis zu EUR 13,– Bankspesen verrechnet werden. Zur Garantie können Vorauszahlungen oder Kreditkarten-Reservierungen verlangt werden. Programm-Erstellungen werden gesondert verrechnet. Die Verzugszinsen betragen 1 % pro Monat (12 % p.a.).
  8. Bei Vermittlung durch Reiseveranstalter ist es dem Fremdenführer verboten, Gästen zu empfehlen, künftig ihre Bestellungen unmittelbar an ihn zu richten. Sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen wird, darf er aber, wenn von Seiten des s oder Reisebetreuers kein anderes Programm vorgesehen ist, den Gästen im Anschluss an die vermittelte Führung andere Touren anbieten.
  9. Ton- und Filmaufnahmen während der Führungen sind untersagt
  10. Alle Führungen unterliegen dem Urheberrecht und dem Recht auf geistiges Eigentum.
  11. Alle Führungen und Spaziergänge finden auf eigene Gefahr statt. Für Unfälle wird keine Haftung übernommen.
  12. Gerichtsstand Wien.
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